Hygieneregeln für den Hunteburger SV
Das aktuell geltende Schutz- und Hygienekonzept des
Hunteburger SV
- Stand 04.03.2022 -
Aktuelle Regelungen für den Sport in Innenräumen (§8c Niedersächsische Corona-Verordnung):
"Jede Person, die eine Sportanlage in geschlossenen Räumen, einschließlich Fitnessstudios,
Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnliche Einrichtungen wie Spaßbäder, Thermen und Saunen,
nutzen will, muss abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 1 eine Atemschutzmaske mindestens des
Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus tragen, wobei während der
unmittelbaren Sportausübung die Ausnahme nach § 4 Abs. 3 Nr. 8 gilt."
Darüberhinaus gelten nach wie vor die allgemeinen Regeln:
- Abstand 1,5m
- Handhygiene
- Lüften
Da wir für Sportreibende eine Mindestfläche von 10m² vorhalten, würde für uns der Verordnung entsprechend die 2G-Regel gelten (s.o).
Wir klären zur Zeit die Umsetzbarkeit der geltenden Vorschriften vor Ort.
Link zum aktuellen Hygienekonzept des HSV: HSV Hygienekonzept